Ratgeber

Zur Vermeidung einer Übervorteilung: das Unfallgutachten nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall

Gutachen

Egal wie aufmerksam und konzentriert man ist, im Straßenverkehr hängt die eigene Sicherheit in einem gewissen Maß auch von anderen Verkehrsteilnehmern ab. Daher kann es sein, dass Sie trotz sicherer und vorausschauender Fahrweise in einen Unfall verwickelt werden, an dem Sie selbst keine Schuld tragen. Dies ist selbstverständlich ärgerlich, selbst wenn Ihnen selbst dadurch kein körperlicher Schaden entsteht.

Denn an Ihrem Fahrzeug ist der Schaden dennoch angerichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen unscheinbaren Parkrempler oder einen Unfall bei höherer Geschwindigkeit mit umfangreichem Blechschaden handelt. Wichtig ist in einer solchen Situation, dass die Kosten des Vorfalls nicht an Ihnen hängen bleiben. Denn schließlich trifft Sie keine Schuld. In den meisten Fällen kann ein professionelles Gutachten in der Region helfen, den Schaden nicht nur korrekt zu beziffern, sondern auch eine schnelle und reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. So ist sichergestellt, dass der Vorfall genau protokolliert wird und Sie nicht auf Ihren Kosten sitzenbleiben.

Behalten Sie bei einem Unfall einen kühlen Kopf

Es ist schnell passiert: Jemand nimmt Ihnen im fließenden Verkehr die Vorfahrt, gerät auf Ihre Fahrbahnseite oder beschädigt Ihr Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken. Und das, obwohl Sie das Auto gerade erst neu angeschafft haben. Klar ist, dass in einem solchen Fall das Herz erst einmal bis zum Hals schlägt und mitunter die Emotionen hoch kochen. Doch gilt es, wie bei jedem Unfall, einen kühlen Kopf zu bewahren. Bleiben Sie daher stets höflich, auch wenn es schwerfällt. Lassen Sie sich außerdem bei aller Aufregung nicht auf eine schnelle Schadensregulierung durch den Unfallgegner in Form von Bargeld ein.

Denn selbst wenn der Schaden äußerlich noch so klein wirkt, können dennoch wichtige Bauteile beschädigt sein. Dies ist auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich. Fällt dies erst später, eventuell beim nächsten TÜV-Besuch, auf, ist es schon zu spät. Sie haben einer einvernehmlichen Einigung vor Ort zugestimmt. Daher wird es überaus schwer, Ihre berechtigten Ansprüche im Nachhinein noch durchzusetzen. Besser ist es, den Umfang des Schadens zweifelsfrei durch ein Unfallgutachten beziffern zu lassen, das von einem Kfz-Gutachter erstellt wurde.

Dadurch können Sie sicherstellen, dass Sie bei einem fremdverschuldeten Unfall keinesfalls übervorteilt werden oder einen finanziellen Verlust erleiden. In jedem Fall sollten Sie die Situation festhalten, indem Sie den Unfallort aus allen Perspektiven fotografieren, ohne dass die Fahrzeuge bewegt wurden. Darüber hinaus sollten Sie feststellen, ob es eventuell Zeugen für den Unfall gibt und deren Kontaktdaten aufschreiben.

Schadensermittlung durch einen Kfz-Gutachter: Ihr gutes Recht

Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind Sie berechtigt, bei unverschuldeten Unfällen einen Gutachter Ihrer Wahl mit der Bezifferung des Schadens und der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens zu beauftragen. Dies gilt für alle Schäden, welche die sogenannte Bagatellgrenze von 750 Euro überschreiten. Und diese ist oftmals schneller überschritten, als man denken möchte. Schon die Behebung eines kleineren Lackschadens oder eines abgefahrenen Spiegels können diese Summe übersteigen.

Ein eigener Kfz-Gutachter kann Nachteile vermeiden helfen

Es gibt viele gute Gründe, ein Unfallgutachten von einem Kfz-Gutachter Ihrer Wahl erstellen zu lassen. Denn selbst wenn der Unfallgegner seine Schuld eingesteht, kann es dennoch vorkommen, dass man versucht, sie zu übervorteilen. So werden Schäden, die von Gutachtern der gegnerischen Versicherungen begutachtet werden, oftmals zu gering bewertet.

Dadurch sparen die Versicherungen Geld bei der Schadensregulierung. Ein unabhängiger Gutachter ist keiner Versicherung verpflichtet. Er wird in Ihrem Auftrag daher eine realistische Bewertung des Schadens und Ihres Fahrzeugs vornehmen. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie nicht auf einem wesentlichen Teil der Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs sitzen bleiben.

Darüber hinaus kennt der Gutachter die Abläufe der Schadensregulierung genau, wickelt für Sie die Meldung an die Versicherung des Unfallgegners ab und kann daher den gesamten Ablauf deutlich beschleunigen. Sollten seitens der Versicherung Fragen zum Unfallgutachten oder zum Schaden an sich auftreten, ist der Kfz-Gutachter der Ansprechpartner. Sie selbst müssen sich also um nichts kümmern.

Das Unfallgutachten als Basis für die fachgerechte Wiederherstellung Ihres Fahrzeugs

Damit die Höhe des Schadens oder der Wert eines Fahrzeugs mit Totalschaden korrekt und nicht zu Ihrem Nachteil beziffert werden, ist ein Unfallgutachten unerlässlich. Wird es von einem Kfz-Gutachter erstellt, ist es rechtlich bindend und hat im Zweifelsfall sogar bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Bestand. Verzichten Sie daher in keinem Fall auf Ihr Recht, nach einem unverschuldeten Unfall einen eigenen Gutachter mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen.

Wie findet man einen geeigneten Kfz-Gutachter?

Sind Sie in einen Unfall verwickelt, den Sie nicht verschuldet haben, sollten Sie im Sinne einer zügigen Schadensregulierung so schnell wie möglich einen Kfz-Gutachter damit beauftragen, ein Unfallgutachten zu erstellen. Dabei müssen Sie nicht lange suchen, um einen zugelassenen Gutachter in Ihrer Nähe zu finden. Besonders einfach geht das über Gutachterix. Mithilfe des spezialisierten Portals finden Sie im Handumdrehen einen erfahrenen Kfz-Gutachter, der für Sie ein unabhängiges Unfallgutachten anfertigt. Dabei profitieren Sie von einer höheren Entschädigung im Vergleich zu Gutachten der Fremdversicherung.