Ratgeber

Neuer Wagen zum günstigen Preis – geht das?

Günstiger Preis

Ein Auto muss man sich schon leisten können. Manche sind allerdings exorbitant teuer und dies gilt besonders für Sammlerstücke oder Neuwagen. Gut, an die Autos der Reichen und Schönen wird man eher schwerlich kommen – aber zumindest einen Neuwagen fahren, ohne sich dafür in große Unkosten stürzen zu müssen, ist möglich.

Von Restwerten und Kilometern

Das Zauberwort hierzu lautet „Leasing.“ Da googelt man beispielsweise nach „Mercedes Leasing Angebote“. Kaum, dass man einen Leasinggeber gefunden hat, entscheidet man sich wahlweise für Kilometer- oder Restwertleasing und schon kann das ganze funktionieren.

Bei der ersten Methode fixiert man im Vertrag, wie viele Kilometer man so zu fahren gedenkt. Fährt man weniger, erhält man eine Minderkilometererstattung, fährt man mehr, muss man logischerweise einen sogenannten „Mehrkilometerzuschlag“ bezahlen. Und anhand der im Vertrag niedergeschriebenen Kilometer errechnet sich die Monatsrate. Das hat den Vorteil, dass man sehr genau planen kann, allerdings auch den Nachteil, dass man, zumindest rechtlich, keinen Anspruch darauf hat, innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag wieder zurückzutreten.

Dies ist zwar Usus, aber stellt strenggenommen nur ein Entgegenkommen des Leasinggebers dar.

Sollte man jedoch auf diesem Recht bestehen, ist das Restwertleasing vielleicht eher nach dem eigenen Gusto.

Hierbei schätzt ein Gutachter, wie hoch der Wertverlust des Wagens vermutlich über die Leasinglaufzeit sein wird. Ist der Verlust niedriger, weil man sich sehr um den Wagen gekümmert hat, erhält man 75 Prozent des Mehrerlöses. Sollte man den Wagen allerdings nicht gut behandeln und der Zustand ist schlechter, schlägt sich dies natürlich auch auf den Wert nieder. Dann muss man die Differenz bezahlen.

Was kann man mit einem Leasingwagen tun?

Der Vorteil beim Autoleasing: Man erhält einen brandneuen Wagen. Damit spielt man natürlich immer noch nicht in der Liga der Fußballstars mit, aber immerhin ist der Wagen vollkommen auf der Höhe der technischen Zeit. Hierbei kann es sich, je nach Wunsch, um einen Benziner handeln, ein Dieselauto, ein E-Car oder vielleicht sogar ein sogenanntes „Micro Car“. So es Personen oder Firmen gibt, die sich für dieses Wagen als Leasinggeber bereitstellen, sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Neuer Wagen

Da stellt sich natürlich eine Frage. Man bekommt einen nagelneuen Wagen, der über alle Schikanen verfügt, die man sich (serienmäßig) vorstellen kann und zahlt dafür quasi einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten – also: wo ist der Haken? Gibt es einen?

Das kommt darauf an, wie man zum Wagen steht. Ist man vollkommen zufrieden damit, wie er beim Zeitpunkt des Kaufs ausgesehen hat? Oder gehört man dem Club der Schrauber an, die einen Wagen betrachten und sich denken, dass der zwar schon gut ist, aber tiefergelegt oder mit anderen Beleuchtungsoptionen richtig spitze wäre?

Letztgenannte Kategorie von Menschen könnte vielleicht Schwierigkeiten mit dem Leasingsystem haben. Dies hängt damit zusammen, dass man lediglich der Besitzer des Autos ist, aber nicht der Eigentümer.

Der Unterschied

Um nochmal auf das Beispiel des Autotunens zurückzukommen. Der Eigentümer des Leasingautos darf dies gerne tun. Es ist ihm erlaubt, weil ihm der Wagen rechtlich gehört. Der Besitzer verfügt zwar über die sogenannte „tatsächliche Gewalt über die Sache“, darf sie aber lediglich im Sinne dessen nutzen, was der Eigentümer für richtig hält. Im Grunde muss man sich das wie beim Mieten vorstellen. Wenn der Mieter die Wände der Wohnung in einem knalligen Rot anstreichen will, kann er dies tun, da die Wohnung zum Auszug des Mieters wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden muss. Sollte er allerdings vorhaben, einen Wanddurchbruch zu machen, muss er hierzu die Erlaubnis des Wohnungseigentümers, also des Vermieters einholen. Der kann jederzeit sein Veto einreichen.

Fazit

Es spricht vieles dafür, Autos zu leasen. Man hat den neuesten Wagen, zahlt wenig und das Interessanteste ist, dass man den Wagen nach Ablauf der Leasingzeit nicht zu behalten braucht. Man kann den Wagen anschließend käuflich erwerben. Hierfür muss ein sogenannter „Leasingvertrag mit Kaufoption“ geschlossen werden. Sollte man allerdings während der Leasingzeit feststellen, dass dies nicht das geeignete Auto ist, gibt man den Wagen ab und sucht sich ein neues Gefährt aus.

Quellen:

https://fuel-pilot.de/welche-autos-fussballstars/

https://www.ganz-hamburg.de/hamburgs-ganze-autos/es-geht-auch-kleiner-und-leichter-leichtautos-kabinenroller-dreiraeder-und-light-truck-haendler-in-hamburg.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__854.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html