Von der Möglichkeit, ein Traumauto zu bekommen.

In den aktuellen Zeiten wird das Thema „Individualverkehr“ sehr kontrovers diskutiert. Die unterschiedlichen Seiten der Debatte sind dabei nachvollziehbar. So ein Auto ist nun einmal eine große Anschaffung, die ziemlich viel CO₂ ausstoßen kann. Allerdings ist eine Reise mit einem Bus nicht immer umsetzbar. Wenn man allerdings ein Auto braucht, muss man schon die Frage stellen, wie dieses zu finanzieren wäre?
Option: Leasing?
So ein Auto ist teuer. Es gibt natürlich unterschiedliche Hersteller und damit verbunden unterschiedliche Preise – werfen wir daher einmal einen Blick auf die Firma Opel. So ein Opel Corsa Elegance kostet neu ab 19.820 Euro. Für seinen Cousin aus der GS Linie muss man schon mindestens 22.370 Euro investieren. Und der Ultimate schlägt mit 25.440 Euro zu Buche. Sicherlich, verglichen mit anderen Autos ist das durchaus kostengünstig, dennoch muss man festhalten, dass nicht jeder über das finanzielle Polster verfügt, sich einen neuen Opel zu kaufen. Aber es gibt ja die Option der Gebrauchtwagen. Oder man greift zum Opel Corsa Leasing.
Wie funktioniert Autoleasing?
Es tritt ein sogenannter Leasinggeber in Aktion und kauft den Wagen für seinen Kunden. Dieser befindet sich dann im Besitz des Wagens, allerdings ist der Leasinggeber der Eigentümer des Autos. Nach dem Ablauf der einer gewissen Zeit, der sogenannten „Leasingzeit“, wird der Leasinggeber dann auch Besitzer des Wagens, da das Auto an den Geber überführt werden muss.
Der Vorteil eines Leasingvertrages ist allerdings, dass man einen Neuwagen erhält – und auch die Überführung in den Besitz des Leasinggebers kommt mit einem Pluspunkt: Wenn man kein Interesse mehr am Wagen hat, ist man ihn los und muss ihn nicht selbst verkaufen.

Wie erfolgt die Finanzierung?
Hier gibt es zwei unterschiedliche Leasingarten, das Kilometerleasing und das Restwertleasing. Werfen wir einen Blick auf beide Spielarten.
Restwertleasing
Es gibt in der Betriebswirtschaftslehre den Begriff der sogenannten „Abschreibungen“. Das ist ein hochtrabendes Wort für eine ganz einfache Feststellung, nämlich die, dass Dinge im Laufe ihrer Zeit weniger wert sein können. Dies gilt nicht immer und in letzter Konsequenz. Manch ein Wein ist beispielsweise im Alter wertvoller – aber das sind Ausnahmen. In der Regel gilt für alles, was man für einen Betrieb kaufen kann, vom Computer, über den Schreibtisch bis hin zur firmeneigenen Autoflotte, dass all diese Anschaffungen eine Wertminderung erfahren. Und wenn wir schon den Begriff der Autoflotte verwenden: Ja – dies gilt auch für Autos.
Entsprechend verlieren auch Leasingautos unweigerlich etwas des Verkaufswertes. Hierzu schätzt man diesen zu Beginn der Restwertleasingzeit und kalkuliert mit einem Wertverlust in Höhe einer bestimmten Summe. Hierbei kann es zu zwei Ergebnissen kommen.
Zum einen ist es möglich, dass der Wagen immer gut gepflegt wurde und am Ende der Leasingzeit in einem besseren Zustand abgegeben wird, als geschätzt wurde. Das ist für den Leasingnehmer praktisch, da er nun 75 Prozent des Mehrerlöses erhält. Natürlich ist auch der umgekehrte Fall denkbar, was sich für den Leasinggeber positiv auswirkt, da er durch den Kunden die Differenz erstattet bekommt.
Kilometerleasing
Hier geht es darum, dass man im Vertrag eine gewisse Kilometeranzahl niedergeschrieben hat. An diesen kalkulieren sich die monatlich zu entrichtenden Raten. Und auch hier gibt es zwei Ergebnisse, von denen eines positiv für den Nehmer ist, während das andere einen Vorteil für den Geber darstellt.
Variante 1: Der Mehrkilometerzuschlag.
Der Name verrät es schon. Hier wurde der Wagen mehr bewegt, als vertraglich vereinbart und entsprechend muss der Nehmer bezahlen. Entsprechend ist Variante zwei, die sogenannte „Minderkilometererstattung“, bei welcher der Leasingnehmer bezahlt wird. Vorausgesetzt ist hierbei natürlich, dass dies im Vertrag so festgelegt wurde.
Beide Leasingarten kommen mit Vor- und Nachteilen.
Beim Kilometerleasing sind die Kosten von Anfang an kalkulierbar, während beim Restwertleasing ein vierzehntägiges Widerrufsrecht vertraglich verpflichtet ist. Dafür sind beim Restwertleasing die Kosten nicht so einfach zu kalkulieren, da der Restwert eine Schätzfrage ist, während der Nutzer des Kilometerleasings darauf angewiesen ist, dass der Leasinggeber das Widerrufsrecht dennoch anwendet. Dies ist zwar Usus, dennoch sollte man sich nicht zu sehr darauf verlassen.
Fazit
Ob man nun einen Verbrenner least oder einen E-Opel bevorzugt, ist reine Privatsache. Wichtig ist nur, darauf zu achten, dass der eigene ökologische Fußabdruck den Klimawandel nicht zu sehr anheizt.
Quellen:
https://fuel-pilot.de/klimawandel-und-verantwortung/
https://www.zeit.de/mobilitaet/2022-02/opel-e-auto-batteriefahrzeuge-modelle