Kfz-Gutachten – wann brauche ich es?

Autounfall

Wer seit Längerem einen Gebrauchtwagen besitzt, weiß oft nicht, wie viel der Wagen aktuell wert ist. Wichtig wird das auch erst, wenn der Verkauf ansteht oder der Wert wegen eines Unfalls mit oder ohne Totalschaden genau geschätzt werden muss. In beiden Fällen ist ein Gutachten von einem erfahrenen Gutachter sinnvoll.

Den Fahrzeugwert nach Unfällen für die Versicherung bestimmen

Nach einem Unfall mit einem (Total-) Schaden, verursacht durch einen anderen Verkehrsteilnehmer, gilt es, den aktuellen Wert des Fahrzeugs zu bestimmen. Nur so kann die Versicherung des Unfallverursachers festlegen, wie viel Geld der Geschädigte bekommt. In den meisten Fällen ist ein Gutachten nötig, um den genauen Wert des beschädigten Fahrzeugs zu beurteilen. In manchen Fällen lohnt sich eine Reparatur, in anderen Fällen ist das Fahrzeug nur noch ein Fall für den Schrottplatz.

So ärgerlich es auch für den Betroffenen ist, in den meisten Fällen bekommt dieser eine finanzielle Entschädigung, die sich zum einen am Zeitwert, aber auch an der Ausstattung und dem aktuellen Zustand des Wagens orientiert. Da das niemand selbst beurteilen kann, kommt ein professioneller Gutachter zum Einsatz, der sich mit der Wertermittlung und Schadensbeurteilung von Fahrzeugen bestens auskennt. In der vom Gutachter erstellten Dokumentation steht genau, wie hoch der Schaden ist, welche Kosten zur Reparatur anfallen (auch die Wertminderung wird berücksichtigt) und wie hoch der Zeit- und Restwert ausfällt.

Erstes Ziel ist immer, den Schaden sach- und fachgerecht instand zu setzen. Ist das zu aufwendig oder übersteigen die Kosten den Wert des Fahrzeugs, lohnt sich nur noch die Verschrottung.

Tipp: Die Kosten des Gutachtens übernimmt übrigens die Versicherung des Unfallverursachers, sofern man keine Mitschuld am Unfall trägt. Ein KFZ-Gutachter in der Nähe kommt entweder zum Standort des Fahrzeugs, falls dieses nicht mehr fahrtüchtig ist, alternativ kann der Geschädigte sein Fahrzeug auch zum Gutachter bringen.

Nach kleinen Unfällen genau hinschauen

Auch wenn es sich nur um einen kleinen Auffahrunfall handelt, sollte der Schaden in der Werkstatt genauer begutachtet werden. Denn manchmal ist von außen nicht viel sichtbar, der Aufprall hat aber dennoch zu einer verzogenen Karosserie geführt, was letztlich für den Betroffenen sehr teuer werden kann.

Andere Gründe für die Begutachtung

Wurde das Fahrzeug nicht durch einen Unfall, sondern durch einen Brand, Hagel, angefahrenes Wild oder anderweitig beschädigt, kann die Versicherung ebenfalls ein Gutachten zur Beurteilung des Schadens beauftragen. Und zwar, um Beweise zu sichern und genau festzustellen, was die Ursache der Beschädigung war bzw. die Summe der Erstattung festzulegen.

Das Gutachten stellt fest, wie viel das Fahrzeug vor dem Schaden wert war, wie viel es anschließend wert ist und welche Kosten zur Behebung anfallen, sofern möglich. Sämtliche Mängel werden genauestens dokumentiert. Mit dem Gutachten können Versicherte nach erfolgter Prüfung eine Werkstatt aufsuchen und den Schaden beheben lassen oder sie bekommen den Wert (abhängig vom Restwert bzw. Wiederbeschaffungswert) des Fahrzeugs erstattet, sollte nur noch eine Verschrottung rentabel sein.

Tipp: Wer einen Oldtimer hat und diesen verkaufen möchte, kann sich mit einem Gutachten absichern, um eine gute Verhandlungsgrundlage zu haben.

Kleine Schäden selbst dokumentieren

Nicht immer entstehen Schäden durch schwere Verkehrsunfälle, manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die aber dennoch von der Versicherung des Verursachers übernommen werden. Handelt es sich nur um kleine Kratzer, Dellen oder einen abgebrochenen Spiegel, muss nicht unbedingt ein Gutachten erstellt werden. In sehr leichten Fällen ist es ausreichend, den Schaden selbst zu dokumentieren. Zum Beispiel mit dem Smartphone oder mit der Kamera werden Fotos aus allen Blickwinkeln (bei Tageslicht) aufgenommen und diese dann bei der Versicherung online oder per Mail eingereicht. Bei vielen Versicherungen geht das Ganze einfach online, sodass der Fall schnell abgewickelt ist.

Hat die Versicherung Zweifel an der Unfallursache oder der Art des Schadens, kann sie immer noch einen Gutachter beauftragen, um die genauen Kosten festzusetzen. Ist der Fall klar, wird eine Reparaturkosten-Kalkulation erstellt, anschließend kann das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt der Versicherung (oder frei wählbar) auf Kosten der Versicherung instand gesetzt werden.

Tipp: Der Begriff KFZ-Gutachter bzw. KFZ-Sachverständiger ist nicht geschützt, es kann sich quasi jeder so nennen. Es lohnt sich also, genau zu recherchieren, welche Anbieter hier die nötige Qualifikation und Erfahrung mitbringen.

Was kostet ein Gutachten?

Je nach Umfang des Gutachtens fallen die Kosten unterschiedlich aus. Alles unter 1000 Euro gilt als Bagatellschaden, die Kosten für das Gutachten sind hier relativ gering. Teurer wird es bei sehr aufwendigen Begutachtungen mit hohen Schadenssummen oder bei Totalschäden.

Hinweis: Kurzgutachten, die bei Bagatellschäden angefertigt werden, sind übrigens nicht vor Gericht gültig. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, ist ein komplettes Schadengutachten nötig.